Mit einer Kapitallebensversicherung können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zu einem ist Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell abgesichert und zum anderen haben Sie die Möglichkeit Kapital für die Altersversorgung anzusparen. Da die staatliche Rente in Zukunft kaum ausreichen wird, um den eigenen Lebensstandard zu sichern, ist eine zusätzliche private Altersvorsorge für Arbeitnehmer unerlässlich.
Möglichkeiten der kapitalbildend
Die Kapitallebensversicherung wird in zwei Varianten angeboten. Bei der klassischen Lebensversicherung werden Ihre Spareinlagen zumeist in festverzinslichen Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie eine garantierte Ablaufleistung erhalten. Hinzu kommen noch Überschussanteile, die sich danach richten, wie erfolgreich die jeweilige Versicherung gewirtschaftet hat. Ob es Überschussanteile gibt und wie hoch diese ausfallen, kann deshalb vorab nicht garantiert werden. Alternativ können Sie sich auch für eine fondsgebundene Variante der Kapitallebensversicherung entscheiden. Hier sind die Renditemöglichkeiten weitaus höher, dafür besteht jedoch auch ein höheres Risiko. Bei der fondsgebundenen Variante werden die Einlagen der Versicherten in entsprechenden Investmentfonds angelegt. Bei beiden Varianten haben Sie die Wahl, ob Sie die Auszahlung nach Ende der Laufzeit in einer Summe oder als monatliche Rente wünschen.
Welche steuerlichen Vorteile bestehen noch?
Bis zum Jahre 2005 waren Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr von der Steuer befreit. Dies ist nun leider nicht mehr der Fall, weshalb Erträge aus Kapitallebensversicherung versteuert werden müssen. Wie hoch die Versteuerung ausfällt, hängt von der Laufzeit und dem Zeitpunkt der Auszahlung ab. Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60 Lebensjahr (seit 2012 nach dem 62. Lebensjahr) werden nur zu 50 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz vereinbart. Für Versicherungen mit einer kürzeren Laufzeit oder einem früheren Auszahlungstermin greift dagegen die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. weiterlesen »
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